Fortbestehens-prognose

Haftungsfalle für Steuerberater*innen
Die Kooperation mit einem Fachanwalt für Insolvenz- und
Sanierungsrecht minimiert Risiken einer Haftung von
Steuerberater*innen
Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratungsdienstleistungen für Unternehmer*innen und Steuerberater*innen an, darunter die Erstellung von Fortbestehensprognosen und die Erarbeitung von Hinweisen auf potenzielle Risiken.
Eine Fortbestehensprognose ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensplanung, da sie einen Überblick über die finanzielle Ge-sundheit eines Unternehmens gibt und Prognosen für seine zukünftige Rentabilität ermöglicht. Unser erfahrenes Team arbeitet eng mit unseren Mandant*innen zusammen, um präzise und aussagekräftige Prognosen zu erstellen, die dazu beitragen, fundierte Entscheidungen zu treffen und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.
Eine Fortbestehensprognose auf Grundlage des § 19 Abs. 2 der Insolvenzordnung ist ein unverzichtbares Instrument, um im Falle einer möglicherweise bestehenden Überschuldung keine Konsequenzen fürchten zu müssen. Im Falle einer tatsächlich bestehenden Überschuldung besteht nur dann keine Insolvenzantragspflicht, wenn die Fortführung des Unternehmens nach den gegebenen Umständen für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten überwiegend wahrscheinlich ist. Eine derartige Fortbestehensprognose setzt eine exakte und nachvollziehbare Liquiditätsplanung voraus, die letztlich, basierend auf Fakten und Prognosen, einen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten als überwiegend unwahrscheinlich ausschließt. Werden in einer solchen Situation Fehler begangen, kann dieses zu Haftungskonsequenzen sowohl für die Geschäftsführer*innen als auch für die Steuerberater*innen führen.
Wir unterstützen Unternehmer*innen und Steuerberater*innen dabei, mögliche juristische Fallstricke zu identifizieren, diese zu vermeiden sowie Maßnahmen zur Minimierung oder Beseitigung rechtlicher Risiken zu ergreifen.
Wenn Sie professionelle Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Fortbestehensprognosen und der Bewertung potenzieller Risiken für Ihr Unternehmen benötigen, ist Herr Rechtsanwalt Würdemann Ihr verlässlicher Partner. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und einen Termin zu vereinbaren.